Vermittlung von Ferienwohnungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vermietung von Zimmern Miete und Vertragspartner
| Die
Vermittlung von Ferienwohnungen vermietet im
Namen und im Auftrag von Vermietern Mietobjekte.
Vertragspartner des Mieters ist daher nicht die
Vermittlung von Ferienwohnungen sondern der
jeweils im Mietvertrag bzw. in der bestätigten
Buchung ausgewiesene und dort genannte Vermieter
des Objekts. Der Mietvertrag wird befristet und
nach Tagen bemessen abgeschlossen. Der Mieter
hat mit der Buchung noch keinen Anspruch auf
Vermietung des von ihm gebuchten Objekts. Der
Mietvertrag entsteht erst mit der Bestätigung
der Buchung durch die Vermittlung von
Ferienwohnungen. Die Bedingungen für den
Abschluss des Mietvertrages werden von der
Vermittlung von Ferienwohnungen bei jeder
einzelnen Buchung vorgegeben und können sich
daher unterscheiden. 2. Die Miete ist im voraus zu zahlen. Die Zahlung ist fällig bei Abschluss des Mietvertrages, also bei Bestätigung der Buchung durch die Vermieterin und schriftliche Bestätigung der Vermittlung von Ferienwohnungen. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das Konto der Vermieterin; spätestens jedoch durch Barzahlung bei Mietantritt. Dem Mieter wird bei Barzahlung eine Quittung überreicht. 3. Eine Kündigung durch den Mieter hat schriftlich zu erfolgen; im Streitfall hat er die Kündigung nachzuweisen. Für den Fall der Kündigung gilt folgende Regelung: |
| Die Kündigung wird erklärt | Der Mieter schuldet dem Vermieter einen pauschalierten Schadensersatz von: |
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bis 21 Tage |
0 % |
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ab 20 Tage |
20 % |
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ab 15 Tage |
40 % |
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ab 10 Tage |
60 % |
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ab 5 Tage |
80 % |
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ab 4 Tage |
100 % |
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vor Beginn des Mietverhältnisses |
des vertraglich vereinbarten Mietpreises |
Für die Berechnung der Fristen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die pauschalierte Entschädigung ist mit dem Zugang der Kündigungserklärung sofort fällig. Über Kreditkarten getätigte Anzahlungen werden bei Kündigungen innerhalb der angegebenen Fristen vollständig einbehalten.
