Vermittlung von Ferienwohnungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vermietung von Zimmern Miete und Vertragspartner

Die Vermittlung von Ferienwohnungen vermietet im Namen und im Auftrag von Vermietern Mietobjekte. Vertragspartner des Mieters ist daher nicht die Vermittlung von Ferienwohnungen sondern der jeweils im Mietvertrag bzw. in der bestätigten Buchung ausgewiesene und dort genannte Vermieter des Objekts. Der Mietvertrag wird befristet und nach Tagen bemessen abgeschlossen. Der Mieter hat mit der Buchung noch keinen Anspruch auf Vermietung des von ihm gebuchten Objekts. Der Mietvertrag entsteht erst mit der Bestätigung der Buchung durch die Vermittlung von Ferienwohnungen. Die Bedingungen für den Abschluss des Mietvertrages werden von der Vermittlung von Ferienwohnungen bei jeder einzelnen Buchung vorgegeben und können sich daher unterscheiden.

2. Die Miete ist im voraus zu zahlen. Die Zahlung ist fällig bei Abschluss des Mietvertrages, also bei Bestätigung der Buchung durch die Vermieterin und schriftliche Bestätigung der Vermittlung von Ferienwohnungen.  Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das Konto der Vermieterin; spätestens jedoch durch Barzahlung bei Mietantritt.
Dem Mieter wird bei Barzahlung eine Quittung überreicht.

3. Eine Kündigung durch den Mieter hat schriftlich zu erfolgen; im Streitfall hat er die Kündigung nachzuweisen.
Für den Fall der Kündigung gilt folgende Regelung:
 
Die Kündigung wird erklärt Der Mieter schuldet dem Vermieter einen pauschalierten Schadensersatz von:

bis 21 Tage

0 %

ab 20 Tage

20 %

ab 15 Tage

40 %

ab 10 Tage

60 %

ab 5 Tage

80 %

ab 4 Tage

100 %

vor Beginn des Mietverhältnisses

des vertraglich vereinbarten Mietpreises




Für die Berechnung der Fristen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die pauschalierte Entschädigung ist mit dem Zugang der Kündigungserklärung sofort fällig. Über Kreditkarten getätigte Anzahlungen werden bei Kündigungen innerhalb der angegebenen Fristen vollständig einbehalten.